ERBRECHT

Rechtsanwalt Erbrecht Chemnitz

Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Chemnitz beraten und unterstützen wir Sie in Sachsen und Thüringen außergerichtlich und gerichtlich.


Das Erbrecht regelt die Weitergabe von Vermögen, Eigentum und Rechten nach dem Tod eines Menschen. Es legt fest, wie das Vermögen eines Verstorbenen (Erblassers) unter seinen Erben aufgeteilt wird. Dabei sind verschiedene rechtliche und familiäre Faktoren zu berücksichtigen, um eine faire Verteilung des Vermögens sicherzustellen.


Die Bedeutung des Testaments im Erbrecht


Im Erbrecht ist das Testament das zentrale Werkzeug, welches dem Erblasser ermöglicht, seinen letzten Willen zu dokumentieren und festzulegen, wie sein Vermögen nach seinem Ableben aufgeteilt werden soll. Dabei kann er nicht nur die Erben bestimmen, sondern auch spezifische Vermögenswerte oder Geldsummen bestimmten Personen zuweisen. Das Testament eröffnet somit die Möglichkeit, individuelle Vorstellungen zur Vermögensnachfolge umzusetzen und potenzielle Konflikte unter den Erben zu vermeiden.

Es existieren verschiedene Arten von Testamenten, wie das handschriftliche, das öffentliche und das notarielle Testament. Jede dieser Varianten unterliegt spezifischen Voraussetzungen und Formalitäten, die berücksichtigt werden müssen. Zum Beispiel erfordert ein handschriftliches Testament eine vollständig eigenhändige Verfassung und Unterschrift, während ein notarielles Testament von einem Notar erstellt und beglaubigt wird. Die Wahl der Testamentsart richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und Vorstellungen des Erblassers.


Die gesetzliche Erbfolge


Bei fehlendem gültigem Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die festlegt, wer als Erbe einer verstorbenen Person gilt und in welchem Umfang erbt. Diese Erbfolge basiert hauptsächlich auf der Verwandtschaftsbeziehung zwischen dem Erblasser und den Erben. In der Regel haben Ehepartner und Kinder des Erblassers ein gesetzliches Erbrecht und erben vorrangig vor anderen Verwandten.

Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten und sieht unterschiedliche Erbquoten für verschiedene Verwandtschaftsgrade vor. Zum Beispiel erben Ehepartner neben den gemeinsamen Kindern des Erblassers, während Eltern und Geschwister des Erblassers nur dann erben, wenn keine direkten Nachkommen vorhanden sind. Diese Regelung bietet eine klare Anleitung für den Fall, dass kein Testament existiert.


Die Pflichtteilsansprüche


Zusätzlich zur gesetzlichen Erbfolge bestehen Pflichtteilsansprüche, die bestimmten Personen zustehen, selbst wenn sie im Testament des Erblassers nicht bedacht wurden. Berechtigt zum Pflichtteil sind vor allem die direkten Nachkommen des Erblassers, also seine Kinder und Enkel, sowie der Ehepartner. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen festgelegten Anteil des Nachlasses, den Pflichtteil, selbst wenn der Erblasser sie in seinem Testament von der Erbfolge ausschließt.

Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Berechtigte gemäß der gesetzlichen Erbfolge erhalten würde. Dies soll sicherstellen, dass enge Familienmitglieder des Erblassers auch im Falle einer Enterbung einen angemessenen Teil des Erbes erhalten. Allerdings können Pflichtteilsansprüche in bestimmten Fällen entzogen oder eingeschränkt werden, beispielsweise wenn der Berechtigte dem Erblasser schweres Unrecht zugefügt hat.


Unsere Rolle als Anwalt für Erbrecht


Aufgrund der Komplexität des Erbrechts und der Vielfalt rechtlicher Bestimmungen ist es empfehlenswert, sich in erbrechtlichen Angelegenheiten von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beraten zu lassen. Als erfahrener Anwalt für Erbrecht unterstützen wir Sie mit unserem Team bei der Testamentserstellung, der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen sowie der Lösung erbrechtlicher Streitigkeiten und der Abwicklung von Erbschaftsverfahren.

Wir berücksichtigen Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Darüber hinaus kümmern wir uns um weitere Belange wie die Beantragung eines Erbscheins.


Rechtzeitige Beratung durch Rechtsanwalt für Erbrecht


Es ist ratsam, dass jeder erwachsene Mensch, auch wenn es in jungen Jahren nicht unmittelbar relevant erscheint, ein Testament verfasst. Besonders wichtig ist dies, wenn man unverheiratet ist, in einer Partnerschaft lebt oder jemandem etwas hinterlassen möchte, der nicht mit einem verwandt ist.

Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um alle Fragen bezüglich Erbrecht, Erben, Nachlass, Vermächtnis, Testament, Erbschein und weiteren Themen zu beantworten. Unser Ziel ist es, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und angemessene Lösungen zu finden, um die Wünsche von Erblassern bestmöglich umzusetzen.


Streitigkeiten um das Erbe - Anwalt für Erbrecht hilft


Selbst wenn ein Testament vorhanden ist, kann es dennoch vorkommen, dass es angefochten wird. Unabhängig davon, ob es um die Verteilung von finanziellen Vermögenswerten oder materiellen Gütern geht, stehen wir an Ihrer Seite, um Ihre Interessen zu vertreten und Sie umfassend zu Ihren Anliegen zu beraten.


In einem persönlichen Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in Chemnitz klären wir gerne Ihre Fragen zum Erbrecht und zu weiteren Rechtsbereichen.


Sie können uns telefonisch unter 0371 3693 620 oder per E-Mail an chemnitz@hoffmann-rechtsanwaelte.de erreichen.

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