ERBRECHT
Rechtsanwalt Erbrecht Gera
Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Gera unterstützen und beraten wir Sie umfangreich und entsprechend Ihrer Wünsche, Sorgen und Probleme in Sachsen und Thüringen außergerichtlich und gerichtlich.
Das Erbrecht zielt darauf ab, den Übergang von Vermögenswerten, Eigentum und Rechten nach dem Ableben einer Person zu regeln. Es definiert, wie das Vermögen einer verstorbenen Person (des Erblassers) auf ihre Erben übertragen wird. Hierbei werden diverse rechtliche und familiäre Aspekte berücksichtigt, um eine gerechte Aufteilung des Nachlasses zu gewährleisten.
Die Bedeutung des Testaments im Erbrecht
Im Erbrecht stellt das Testament das grundlegende Instrument dar, mit dem der Erblasser seine letzten Wünsche dokumentieren und festlegen kann, wie sein Vermögen nach seinem Tod verteilt werden soll. Dabei hat er nicht nur die Möglichkeit, die Erben zu benennen, sondern auch bestimmte Vermögenswerte oder Geldbeträge spezifischen Personen zuzuweisen. Das Testament eröffnet somit die Gelegenheit, individuelle Vorstellungen zur Vermögensnachfolge umzusetzen und eventuelle Konflikte unter den Erben zu verhindern.
Es gibt verschiedene Arten von Testamenten wie das handschriftliche, öffentliche und notarielle Testament. Jede dieser Varianten hat spezifische Formalitäten und Anforderungen, die beachtet werden müssen. Ein handschriftliches Testament erfordert die vollständige und eigenhändige Abfassung und Unterschrift, während ein notarielles Testament von einem Notar verfasst und danach beglaubigt wird. Die Entscheidung für eine bestimmte Testamentsform richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und Vorstellungen des Erblassers.
Die gesetzliche Erbfolge
Wenn kein gültiges Testament vorhanden ist tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die bestimmt, wer als Erbe betrachtet wird und in welchem Ausmaß man erbt. Dabei richtet sich diese vor allem nach den Verwandtschaftsverhältnissen von Erblasser und Erben. Typischerweise haben Ehepartner und Kinder des Verstorbenen ein gesetzliches Erbrecht und erben vorrangig vor anderen Verwandten.
Die gesetzliche Erbfolge ist im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) verankert und dort wird auch bestimmt, wer welche Anteile am Erbe erhält. Nur wenn es keinen Ehepartner und keine Kinder gibt erben Geschwister und Eltern. Hierzu gibt es viele unterschiedliche Möglichkeit und Fallbeispiele, die wir gerne gemeinsam mit Ihren erörtern.
Der Pflichtteil
Neben der gesetzlichen Erbfolge bestehen allerdings auch Pflichtteilsansprüche, die bestimmten Personen zustehen, auch wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht berücksichtigt wurden. Vor allem die direkten Nachkommen des Verstorbenen sowie der Ehepartner sind berechtigt zum Pflichtteil. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen festgelegten Anteil des Nachlasses, selbst wenn der Verstorbene sie in seinem Testament von der Erbfolge ausschließt.
Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Berechtigte gemäß der gesetzlichen Erbfolge erhalten würde. Dies soll sicherstellen, dass nahe Familienmitglieder des Verstorbenen auch im Falle einer Enterbung einen angemessenen Anteil des Erbes erhalten. Allerdings können Pflichtteilsansprüche in bestimmten Fällen entzogen oder eingeschränkt werden, beispielsweise wenn der Berechtigte dem Verstorbenen schweres Unrecht zugefügt hat.
Hier ist zum Beispiel zu beachten, dass wenn ein Ehepartner stirbt, das Kind bzw. die Kinder bereits einen Anspruch haben. Vor allem, wenn das Verhältnis zerrüttet ist, kann dies unangenehme Folgen für den überlebenden Ehepartner haben, insbesondere bei einer selbst bewohnten Immobilie. Hierzu gibt es Möglichkeiten, diese Probleme zu verhindern. Wir beraten Sie gerne.
Unsere Rolle als Anwalt für Erbrecht
Angesichts der Komplexität des Erbrechts und der Vielzahl rechtlicher Bestimmungen ist es ratsam, sich in erbrechtlichen Angelegenheiten von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Als erfahrene Kanzlei für Erbrecht in Gera stehen wir Ihnen mit unserem Team bei der Erstellung von Testamenten, der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen sowie der Lösung erbrechtlicher Konflikte und der Abwicklung von Erbschaftsverfahren zur Seite.
Wir nehmen Ihre individuellen Anliegen und Bedürfnisse ernst und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Zudem kümmern wir uns um viele weitere Wünsche wie zum Beispiel der Beantragung eines Erbscheins.
Rechtzeitige Beratung durch Anwalt für Erbrecht
Es ist ratsam, dass jeder erwachsene Mensch, unabhängig vom Lebensalter, ein Testament verfasst, auch wenn dies auf den ersten Blick nicht dringend erscheint. Besonders relevant ist dies für Personen, die unverheiratet sind, in einer Partnerschaft leben oder Vermögen an Nicht-Verwandte hinterlassen möchten.
Unsere erfahrene Anwaltskanzlei im Bereich des Erbrechts steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu Themen wie Testament, Erbschaft, Vermächtnis, Erbschein und anderen Angelegenheiten zu beantworten. Unser Ziel ist es, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und passende Lösungen zu finden, um die individuellen Wünsche und Anliegen unserer Mandantinnen und Mandanten bestmöglich umzusetzen.
Streitigkeiten um das Erbe
Auch wenn es ein Testament gibt, kann dieses ungültig oder in Teilen ungültig sein und so kommt es immer wieder vor, dass dieses, zu Recht oder zu Unrecht, angefochten wird. Wir stehen als Rechtsanwalt für Erbrecht in Gera, Sachsen und Thüringen an Ihrer Seite, um Ihre Rechte Interessen zu vertreten und Sie umfassend zu Ihren Anliegen zu beraten.
In einem persönlichen Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in Gera besprechen wir gerne Ihr Anliegen, Ihre Fragen und Ihre Wünsche.
Sie erreichen uns zur Terminvereinbarung telefonisch unter 0365 824930 oder per E-Mail an gera@hoffmann-rechtsanwaelte.de erreichen.
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