FAMILIENRECHT

Scheidungsanwalt Chemnitz, Rechtsanwalt Familienrecht, Scheidung

Wenn Sie sich scheiden lassen möchten, steht Ihnen unser erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht und Scheidungsanwalt Jens-Uwe Hoffmann in Chemnitz und der Region während des gesamten Scheidungsprozesses und auf Wunsch auch danach beratend zur Seite.


Unsere Kanzlei kümmert sich um alles, was Sie bewegt und wichtig ist für Ihre bevorstehende Scheidung. Sie erhalten von uns in dieser schwierigen Lebenslage die rechtliche Unterstützung, die Sie benötigen. Dabei bewahren wir stets einen kühlen Kopf, auch wenn es für Sie vielleicht auch mal sehr emotional wird, und bieten Ihnen unsere professionelle Unterstützung und Beratung an, damit der gesamte Scheidungsprozess so effektiv wie möglich für Sie verläuft.


Als Rechtsanwalt für Familienrecht und Scheidungsanwalt in Chemnitz wissen wir aus hunderten von Verfahren, wie komplex eine Scheidung meistens ist. Wir übernehmen sämtlichen Schriftverkehr mit der Gegenseite und kümmern uns in allen Belangen darum, Ihre Rechte und Interessen zu wahren.


Scheidung - rechtlich umfangreich


Auch bei kinderlosen Paaren verläuft eine Scheidung nicht immer harmonisch. Vor allem aber wenn es gemeinsame Kinder gibt, wird die Scheidung sehr häufig kompliziert wegen Unterhaltsfragen, Sorgerecht und vielem mehr. Hierbei müssen viele rechtliche Fragen beantwortet werden, um eine bestmögliche Lösung für Sie als Eltern und Ihre Kinder zu finden.


Als Anwalt für Familienrecht regeln wir diese und weitere Themen für Sie als unsere Mandantin bzw. unser Mandant. Dabei vertreten wir primär selbstverständlich Ihre Belange und Interessen.


Vor allem der finanzielle Bereich ist bei einer Scheidung, vor allem wenn es keinen Ehevertrag gibt, teilweise mit enormen Belastungen für alle Beteiligten verbunden. Als Rechtsanwalt für Familienrecht und Scheidungsanwalt sind wir darauf spezialisiert, die Ihre finanziellen Interessen zu schützen und faire Vereinbarungen über die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens zu treffen.


Auch Themen wie Versorgungsausgleich, bei dem es um die entsprechenden Rentenansprüche geht, berücksichtigen wir selbstverständlich bei Ihrer Scheidung.


Um die Scheidung einzuleiten, muss einer der beiden Ehegatten den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht stellen. Wir übernehmen dies für Sie. 


Das Trennungsjahr


Um Ihre Scheidung rechtskräftig einzuleiten ist der eben genannte Antrag zu stellen. Wichtig ist hierbei zu beachten, ab wann das Trennungsjahr gilt. Um keine Fehler zu begehen und womöglich sogar Monate zu verlieren, sollten Sie uns umgehend kontaktieren und einen Termin in unserer Kanzlei mit unserem Anwalt in Chemnitz vereinbaren, damit wir Sie über alle wichtigen Details informieren können. Im ungünstigsten Fall kann eine Scheidung bis zu drei Jahre dauern. Daher sollten Sie, vor allem wenn Sie noch zusammen wohnen, sofort "getrennte Kassen" haben und vieles mehr. Um das Trennungsjahr schriftlich festzuhalten, wird die Gegenseite zum Beispiel per Einschreiben informiert, welches wir rechtssicher für Sie dokumentieren.


Eine frühere Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist unter Umständen möglich bei häuslicher Gewalt, (sexuellem) Missbrauch, Alkohol- und Drogenmissbrauch, insbesondere bei Gefährdung des Kindeswohl und weiteren Straftaten.


Als Anwalt für Familienrecht in Chemnitz ist uns daran gelegen, Ihre Scheidung in Ihrem Sinn zu vollziehen, sprich Ihre Interessen zu vertreten, Ihre Rechte zu wahren und weitere, denn je länger eine Scheidung dauert, des negativer kann sich dies finanziell für Sie auswirken.


Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Finanzen / Steuern


Ein Themenbereich ist der so genannte Versorgungsausgleich, denn dieser regelt den Rentenanspruch beider Ehegatten. Dazu zählen Punkte in der gesetzlichen Rentenversicherung, erworbene Guthaben von privaten Rentenversicherungen wie zum Beispiel Riester-Rente, Rürup-Rente, Betriebsrente, Beamtenpension, Versorgungswerk usw.


Sollten Sie keinen Ehevertrag haben ist der größere Aspekt die Aufteilung des Vermögens. Hier geht es um den Zugewinnausgleich, welche die Verteilung des gemeinsam erworbenen Vermögenszuwachses während der Ehe regelt. Dabei zählt als Stichtag der Tag der Heirat (Anfangsvermögen) und der Tag, an dem einem Ehegatten der Scheidungsantrag vom zuständigen Familiengericht zugestellt wird (Endvermögen). Daher verlieren Sie keine Zeit, denn die Differenz zwischen beiden Summen ist der Zugewinn. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn muss der anderen Partei die Hälfte erstatten. Vor allem bei Immobilienbesitz, Familienunternehmen und weiteren Konstellationen kann es hier mitunter sehr schwierig für alle Beteiligten werden.


Insbesondere Steuern und Steuererklärungen können hier wichtig für Ihre Finanzen sein. Auf Wunsch können wir Sie entsprechend dazu beraten bzw. hausintern weiterleiten.


Wir sorgen dafür, dass alles korrekt berechnet wird und handeln ausschließlich in Ihrem Interesse.


Scheidungsanwalt Chemnitz - unsere Aufgaben


Als Rechtsanwalt für Familienrecht und Scheidungsanwalt in Chemnitz führen wir Sie durch alle einzelnen Schritte und übernehmen sämtlichen Schriftverkehr für Sie, damit Sie so wenig wie möglich Sorgen haben.


Rufen Sie uns für eine schnelle Terminvereinbarung in unserer Kanzlei in Chemnitz an unter 0371 3693 620 oder senden Sie eine E-Mail an chemnitz@hoffmann-rechtsanwaelte.de.

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